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Elternzeit planen und eure Zeit gut aufteilen

  • 19. Aug.
  • 5 Min. Lesezeit

Elternzeit gut planen
Elternzeit gut planen

Die Geburt rückt näher, der Arbeitgeber fragt nach euren Plänen und plötzlich stehen viele Fragen gleichzeitig im Raum: Wer bleibt wann zu Hause? Wie lange reicht das Einkommen? Und was muss bereits vor der Geburt entschieden werden? Elternzeit planen heißt nicht, jeden Monat der kommenden Jahre perfekt vorhersehen zu müssen. Es bedeutet, für eure Familie einen verlässlichen Rahmen zu schaffen - mit genug Klarheit für den Antrag und genug Spielraum für das echte Leben mit Kind.

Elternzeit und Elterngeld werden dabei oft in einem Atemzug genannt, sind aber zwei unterschiedliche Dinge. Elternzeit regelt eure berufliche Auszeit und den besonderen Kündigungsschutz. Elterngeld ist die finanzielle Leistung, die den Einkommensausfall in bestimmten Lebensmonaten des Kindes abfedern kann. Beides sollte zusammen gedacht werden, aber nicht automatisch gleich lang laufen.

Elternzeit planen: Erst euren Alltag, dann die Monate

Viele Paare starten mit der Frage: „Wie viele Monate Elterngeld bekommen wir?“ Hilfreicher ist zunächst ein anderer Blick: Wie soll euer Familienalltag im ersten Jahr aussehen? Möchte ein Elternteil länger vollständig pausieren? Soll der andere früh wieder in Teilzeit arbeiten? Gibt es eine sichere Betreuung ab einem bestimmten Zeitpunkt oder wollt ihr dafür bewusst einen Puffer einplanen?

Eine gute Planung verbindet drei Ebenen: eure gewünschte Zeit als Familie, eure finanzielle Situation und die beruflichen Möglichkeiten beider Eltern. Gerade wenn ein Einkommen deutlich höher ist als das andere, kann eine rein finanzielle Rechnung sinnvoll sein. Sie sollte aber nicht allein entscheiden. Schlafmangel, Stillzeit, Erholung nach der Geburt, die Bindung zum Baby und die tatsächliche Arbeitsteilung sind keine Randthemen - sie prägen, ob sich euer Plan später gut anfühlt.

Es lohnt sich, verschiedene Varianten auf Papier gegenüberzustellen. Etwa: Ein Elternteil nimmt die ersten zwölf Monate Elternzeit, der andere zwei Partnermonate. Oder beide reduzieren zeitweise ihre Arbeitsstunden und nutzen ElterngeldPlus. Nicht jede Konstellation passt zu jeder Familie. Entscheidend ist, dass ihr die Folgen für Einkommen, Elterngeldmonate und Rückkehr in den Beruf vorher kennt.

Elternzeit, Mutterschutz und Elterngeld klar trennen

Nach der Geburt gilt für die Mutter in der Regel eine Mutterschutzfrist von acht Wochen. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot, und es fließen normalerweise Mutterschaftsleistungen. Diese Wochen sind keine beantragte Elternzeit. Sie werden beim Basiselterngeld der Mutter jedoch als Lebensmonate mitgerechnet. Das kann Auswirkungen darauf haben, wie viele weitere Monate Basiselterngeld für euch zur Verfügung stehen.

Elternzeit könnt ihr je Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nehmen. Bis zu 24 Monate lassen sich - mit rechtzeitiger Anmeldung - in die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen. Das klingt nach viel Flexibilität, ist aber kein Grund, Entscheidungen aufzuschieben: Gerade die erste Anmeldung bindet euch in einem wesentlichen Punkt.

Wer Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren anmeldet, muss gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit genommen wird. Deshalb sollte der Antrag nicht vorschnell formuliert werden. Ein „erst einmal ein Jahr“ kann passen, aber nur, wenn ihr die anschließende Rückkehr oder Verlängerung bewusst mitdenkt.

Die Fristen beim Arbeitgeber

Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag eures Kindes muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt in der Regel eine Frist von 13 Wochen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail allein reicht nicht aus.

Der zweite Elternteil kann Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen. Da ein Geburtsdatum nicht minutengenau planbar ist, wird der Zeitraum in der Praxis häufig mit einem voraussichtlichen Termin formuliert und an die tatsächliche Geburt angepasst. Für die Mutter beginnt Elternzeit meist im Anschluss an die Mutterschutzfrist, sofern sie entsprechend angemeldet wurde.

Plant lieber mit einem kleinen zeitlichen Puffer. Kurz vor der Geburt möchte niemand Formulierungen prüfen, Fristen nachrechnen oder einer verlorenen Postsendung hinterhertelefonieren.

Die Aufteilung zwischen euch: Gleichzeitige Zeit hat ihren Preis

Viele Eltern wünschen sich die ersten Wochen oder Monate gemeinsam zu Hause. Das kann sehr entlastend sein, besonders nach einer anstrengenden Geburt oder wenn Geschwisterkinder da sind. Elternzeit dürfen beide gleichzeitig nehmen. Beim Elterngeld kommt es dagegen auf die gewählte Leistungsart und die konkreten Lebensmonate des Kindes an.

Beim Basiselterngeld stehen Eltern gemeinsam grundsätzlich bis zu 14 Monate zur Verfügung, wenn beide Einkommen nach der Geburt wegfällt oder sich mindert. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate beanspruchen, die übrigen Monate setzen in vielen Fällen den Bezug des anderen Elternteils voraus. ElterngeldPlus kann den Bezugszeitraum verlängern, fällt monatlich aber niedriger aus als Basiselterngeld. Es ist besonders interessant, wenn nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet wird oder das Einkommen über einen längeren Zeitraum stabilisiert werden soll.

Die Frage „Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?“ hat deshalb keine pauschale Antwort. Wer mehrere Monate gar nicht arbeitet, fährt häufig mit Basiselterngeld in diesen Monaten gut. Wer früher mit reduziertem Umfang zurückkehrt, kann mit ElterngeldPlus besser planen. Auch der Partnerschaftsbonus kann eine Rolle spielen, wenn beide Eltern gleichzeitig in einem zulässigen Teilzeitumfang arbeiten. Hier zählen genaue Arbeitszeiten und Lebensmonate - kleine Abweichungen können Folgen haben.

Teilzeit in der Elternzeit realistisch einbauen

Elternzeit muss kein vollständiger beruflicher Ausstieg sein. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Monats möglich. Das eröffnet Familien Gestaltungsspielraum, verändert aber die finanzielle Rechnung: Einkommen während des Elterngeldbezugs wird berücksichtigt und kann die Höhe der Leistung beeinflussen.

Besprecht mit dem Arbeitgeber frühzeitig, ob und in welchem Umfang Teilzeit möglich ist. Dabei geht es nicht nur um die Stundenanzahl. Auch die Lage der Arbeitszeit ist im Familienalltag entscheidend. Zwei volle Bürotage können etwas völlig anderes bedeuten als fünf kurze Vormittage. Wenn Betreuung noch unsicher ist, braucht ihr eine Lösung, die auch bei Eingewöhnung, Krankheit oder fehlendem Schlaf tragfähig bleibt.

Ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Dennoch ist eine frühzeitige, klare Absprache oft der entspanntere Weg. Für die Elterngeldplanung sollten die vereinbarten Stunden und das voraussichtliche Einkommen so konkret wie möglich feststehen.

Diese Unterlagen und Entscheidungen sparen später Zeit

Für eure Planung braucht ihr nicht sofort jeden Nachweis. Einige Informationen solltet ihr aber früh zusammentragen: die voraussichtlichen Nettoeinkommen, geplante Arbeitszeiten nach der Geburt, Angaben zum Mutterschutz, mögliche Sonderzahlungen und eure gewünschten Elternzeitzeiträume. Bei Selbstständigkeit, Minijob, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosigkeit, mehreren Beschäftigungen oder einem älteren Geschwisterkind wird die Berechnung schnell individueller.

Auch der Bemessungszeitraum für das Elterngeld verdient einen genauen Blick. Er richtet sich nicht einfach nach dem aktuellen Gehalt, sondern nach gesetzlich festgelegten Monaten vor der Geburt. Bestimmte Ausklammerungstatbestände können den Zeitraum verschieben. Wer hier nur überschlägt, übersieht manchmal relevante Unterschiede.

Das gilt ebenso für die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Sie kann sich ändern und hängt vom zu versteuernden Einkommen im maßgeblichen Kalenderjahr ab. Verlasst euch bei eurer Entscheidung daher nicht auf alte Erfahrungswerte aus dem Freundeskreis, sondern prüft, welche Regelung für euren Geburtstermin gilt.

Wenn sich eure Pläne nach der Geburt ändern

Kein Plan übersteht die ersten Wochen mit Baby unverändert - und das ist völlig normal. Vielleicht braucht ihr mehr gemeinsame Zeit als gedacht. Vielleicht möchtet ihr früher zurück in den Beruf oder die Betreuung startet später als zugesagt. Elternzeit lässt sich nicht beliebig einseitig ändern, denn für Anpassungen ist oft die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Beim Elterngeld sind Änderungen ebenfalls möglich, aber sie sollten vor den betreffenden Lebensmonaten beantragt und sorgfältig geprüft werden.

Genau deshalb ist eine Planung mit Reserven wertvoll. Legt nicht jede mögliche Option endgültig fest, wenn ihr sie noch nicht beurteilen könnt. Gleichzeitig sollten die Zeiträume, die ihr verbindlich anmelden müsst, zu eurem realistischen Wunsch passen. Bei komplexeren Konstellationen kann eine individuelle Berechnung viel Druck herausnehmen. Eine spezialisierte Beratung wie die Elterngeldberatung Marie Koc hilft dabei, die gewählte Aufteilung nicht nur verständlich, sondern auch antragsreif vorzubereiten.

Eure Elternzeit muss keinem Muster entsprechen. Sie darf zu euren Arbeitsmodellen, euren finanziellen Möglichkeiten und dem Tempo eurer neuen Familie passen. Wenn die zentralen Fristen stehen, die Elterngeldmonate nachvollziehbar verteilt sind und ihr einen Plan B mitdenkt, bleibt mehr Raum für das, worauf ihr euch eigentlich vorbereitet: Ankommen, kennenlernen und Familie werden.

 
 
 

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