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Was euer Elternzeitanspruch konkret bedeutet

6. Okt.
5 Min. Lesezeit

Spätestens wenn die Personalabteilung nach dem gewünschten Zeitraum fragt, wird aus der schönen Vorfreude schnell eine konkrete Planungsaufgabe. Der Suchbegriff „Elternzeit Anspruch“ meint dabei euren gesetzlichen Anspruch, nach der Geburt für euer Kind da zu sein, ohne das Arbeitsverhältnis aufzugeben. Entscheidend ist: Elternzeit ist nicht dasselbe wie Elterngeld. Beides sollte zusammen geplant werden, folgt aber unterschiedlichen Regeln.

Elternzeit Anspruch: Wer darf Elternzeit nehmen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen. Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern. Voraussetzung ist außerdem, dass ihr in Deutschland lebt oder hier gewöhnlich arbeitet.

Für jedes Kind stehen jedem Elternteil grundsätzlich bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Der Anspruch besteht also für Mama und Papa jeweils separat. Ihr müsst diese Zeit weder gleich aufteilen noch nacheinander nehmen. Auch eine gemeinsame Elternzeit ist möglich, etwa in den ersten Wochen nach der Geburt oder während einer längeren Reise als Familie.

Wichtig für die Planung: Die Elternzeit richtet sich nach dem Alter des Kindes, nicht nach dem Kalenderjahr. Sie beginnt frühestens mit der Geburt. Bei Müttern schließt sich die Elternzeit in der Regel an die Mutterschutzfrist nach der Geburt an. Diese acht Wochen Mutterschutz zählen bereits in den möglichen Zeitraum der drei Jahre hinein.

Drei Jahre Elternzeit - und bis wann sie genommen werden kann

Die ersten drei Lebensjahre eures Kindes sind der klassische Zeitraum für Elternzeit. Ihr könnt die Monate am Stück nehmen, unterbrechen oder zwischen euch aufteilen. Dabei kann es sehr sinnvoll sein, nicht nur die erste Zeit nach der Geburt anzuschauen, sondern auch die Eingewöhnung in der Kita, einen späteren Wiedereinstieg oder die Schulzeit mitzudenken.

Bis zu 24 Monate Elternzeit könnt ihr auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes verschieben. Dafür braucht ihr grundsätzlich keine Zustimmung des Arbeitgebers. Die längere Anmeldefrist macht eine vorausschauende Entscheidung aber besonders wichtig.

Elternzeit darf in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Ein weiterer Abschnitt kann möglich sein, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wer flexibel bleiben möchte, sollte daher nicht vorschnell jeden einzelnen Monat für die gesamte Zukunft festlegen. Gleichzeitig schafft eine klare Erstplanung Sicherheit für euch, euren Arbeitgeber und eure finanzielle Familienzeit.

Die Anmeldefristen, die ihr kennen solltet

Elternzeit vor dem dritten Geburtstag müsst ihr spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Eine bloße E-Mail reicht in der Regel nicht aus, weil das Gesetz die Schriftform verlangt. Plant deshalb genug Zeit für ein unterschriebenes Schreiben und einen nachvollziehbaren Zugang ein.

Besonders relevant ist die sogenannte Bindungsfrist: Meldet ihr Elternzeit vor dem dritten Geburtstag an, legt ihr euch zugleich für die kommenden zwei Jahre fest. Das bedeutet nicht, dass ihr zwingend zwei Jahre Elternzeit nehmen müsst. Ihr gebt aber verbindlich an, in welchen Zeiträumen innerhalb dieser zwei Jahre ihr Elternzeit nutzen wollt. Spätere Änderungen oder Verlängerungen können dann die Zustimmung des Arbeitgebers erfordern.

Ein Beispiel: Der Vater plant ab Geburt für zwei Monate Elternzeit und möchte im zweiten Lebensjahr weitere vier Monate nehmen. Wenn er beides direkt sauber anmeldet, sind die Zeiträume planbar. Meldet er zunächst nur die ersten zwei Monate an, kann die spätere Ergänzung von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen. Gerade bei Schichtarbeit, Führungspositionen oder befristeten Projekten lohnt es sich, diesen Punkt früh zu klären.

Elternzeit und Elterngeld: Zwei Entscheidungen, die zusammengehören

Elternzeit beschreibt eure berufliche Auszeit. Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleichen soll. Ihr könnt Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen. Umgekehrt kann Elterngeld auch bei einer Teilzeittätigkeit möglich sein, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Unterscheidung ist für eure Familienplanung zentral. Drei Jahre Elternzeit bedeuten nicht drei Jahre Elterngeld. Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus haben eigene Bezugszeiträume und Voraussetzungen. Bei Müttern werden außerdem die Monate mit Mutterschaftsleistungen nach der Geburt auf die möglichen Monate Basiselterngeld angerechnet.

Ob ihr gleichzeitig zu Hause sein möchtet, ob einer von euch früh in Teilzeit zurückkehrt oder ob ihr die Einkommensmonate möglichst gleichmäßig verteilen wollt: Die arbeitsrechtliche Elternzeit und die finanzielle Elterngeldplanung sollten immer aufeinander abgestimmt sein. Sonst kann eine gut gemeinte berufliche Aufteilung finanziell anders ausfallen als erwartet.

Teilzeit während der Elternzeit

Viele Eltern möchten nicht vollständig aus dem Beruf aussteigen, sondern mit reduziertem Umfang arbeiten. Während der Elternzeit sind im Durchschnitt bis zu 32 Wochenstunden möglich. Das kann bei eurem bisherigen Arbeitgeber oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem anderen Arbeitgeber beziehungsweise in Selbstständigkeit erfolgen. Für eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber braucht ihr allerdings die Zustimmung eures bisherigen Arbeitgebers.

Unter bestimmten Bedingungen besteht sogar ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit. Dafür muss das Arbeitsverhältnis in der Regel länger als sechs Monate bestehen, der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte haben und die gewünschte Arbeitszeit für mindestens zwei Monate zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegen. Der Arbeitgeber darf den Wunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Auch hier gelten Fristen: Für Teilzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes solltet ihr den Antrag spätestens sieben Wochen vorher stellen, danach 13 Wochen vorher. Beschreibt möglichst konkret, ab wann ihr arbeiten möchtet, wie viele Wochenstunden geplant sind und wie diese Stunden verteilt werden sollen. Das verhindert Rückfragen und schafft eine verlässliche Grundlage für beide Seiten.

Was euer Arbeitsplatz während der Elternzeit schützt

Mit der Anmeldung der Elternzeit greift ein besonderer Kündigungsschutz. Er beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher. Ab Beginn der Elternzeit besteht dieser Schutz bis zu ihrem Ende. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Nach der Elternzeit lebt euer Arbeitsverhältnis grundsätzlich zu den vorherigen Bedingungen wieder auf. Ihr habt nicht zwingend Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz, aber auf eine gleichwertige Beschäftigung entsprechend eurem Arbeitsvertrag. Wer nach der Elternzeit dauerhaft weniger arbeiten möchte, muss dies rechtzeitig gesondert regeln. Elternzeit endet nicht automatisch in einer Teilzeitvereinbarung.

Beim Urlaub gibt es einen Punkt, der oft überrascht: Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Arbeitet ihr während der Elternzeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber, ist diese Kürzung nicht ohne Weiteres möglich. Offene Urlaubstage aus der Zeit vor der Elternzeit gehen nicht verloren und können nach der Rückkehr genommen werden.

So plant ihr euren Anspruch ohne unnötigen Druck

Für eine gute Entscheidung braucht ihr keine perfekte Familienprognose für die nächsten drei Jahre. Hilfreich ist zunächst ein gemeinsamer Blick auf die erste Zeit nach der Geburt: Wer bleibt wann zu Hause, wann enden Mutterschutz und Elterngeldmonate, und ab wann wäre ein Teilzeitmodell realistisch? Danach könnt ihr überlegen, ob ihr bewusst Elternzeit für Kita-Eingewöhnung, Ferienzeiten oder eine spätere Übergangsphase zurückhalten möchtet.

Schreibt die geplanten Zeiträume anschließend für beide Eltern getrennt auf. Prüft bei jedem Abschnitt drei Fragen: Ist die Anmeldefrist eingehalten? Passt der Zeitraum zur Elterngeldstrategie? Und ist klar, ob in dieser Phase gar nicht oder in Teilzeit gearbeitet wird? Gerade die dritte Frage wird häufig unterschätzt, obwohl sie das Einkommen und die Organisation im Alltag erheblich beeinflusst.

Wenn sich nach der Geburt etwas verändert, ist das kein Zeichen schlechter Planung. Frühgeburt, Betreuungsplatz, gesundheitliche Situation oder ein neuer beruflicher Wunsch können eine Anpassung nötig machen. Dann kommt es darauf an, die arbeitsrechtlichen Fristen und die Auswirkungen auf das Elterngeld gemeinsam zu prüfen, bevor ihr etwas beim Arbeitgeber oder bei der Elterngeldstelle einreicht.

Eure Elternzeit muss nicht aussehen wie die anderer Familien. Eine gute Planung lässt Raum für eure Bedürfnisse und sorgt zugleich dafür, dass aus einer schönen Familienidee ein verlässlicher, finanziell tragfähiger Weg wird.

 
 
 

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