top of page

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

  • 19. Juli
  • 5 Min. Lesezeit

Der errechnete Geburtstermin steht, die Elternzeit soll beantragt werden - und plötzlich geht es bei Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus um viel mehr als um Formulare. Welche Monate bleiben finanziell tragfähig? Wann arbeitet wer wie viele Stunden? Und was passiert, wenn euer Baby früher oder später kommt als geplant? Eine gute Elterngeldplanung verbindet eure Wünsche für die Familienzeit mit einem realistischen Blick auf Einkommen, Betreuung und Fristen.

Eine Familie plant das Elterngeld und die Elternzeit, um finanzielle Stabilität sicherzustellen und mehr Zeit mit ihrem Baby verbringen zu können.
Eine Familie plant das Elterngeld und die Elternzeit, um finanzielle Stabilität sicherzustellen und mehr Zeit mit ihrem Baby verbringen zu können.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verstehen

Die drei Leistungen lassen sich kombinieren, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens in Monaten, in denen ein Elternteil gar nicht oder nur eingeschränkt arbeitet. ElterngeldPlus ist besonders interessant, wenn ihr länger Elterngeld beziehen oder während des Bezugs in Teilzeit einsteigen möchtet. Der Partnerschaftsbonus belohnt eine Phase, in der beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung teilen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht: Welche Variante ist grundsätzlich am besten? Entscheidend ist: Welche Aufteilung passt zu eurer beruflichen Situation, eurem verfügbaren Einkommen und dem Alltag mit Kind? Bei einem Paar mit zwei Vollzeitgehältern kann die passende Lösung völlig anders aussehen als bei Selbstständigkeit, Schichtdienst, einem befristeten Vertrag oder einem deutlichen Einkommensunterschied.

Basiselterngeld: Mehr Geld pro Monat, kürzerer Zeitraum

Basiselterngeld wird in der Regel für zwölf Lebensmonate des Kindes gezahlt. Wenn beide Eltern Elterngeldmonate nutzen und einer von ihnen mindestens zwei Monate Einkommen aussetzt oder reduziert, stehen zusammen meist bis zu 14 Monate zur Verfügung. Alleinerziehende können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls bis zu 14 Monate erhalten.

Die Höhe orientiert sich am wegfallenden Erwerbseinkommen vor der Geburt. Sie liegt grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält in der Regel den Mindestbetrag. Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird der konkrete Betrag individuell berechnet - pauschal zu sagen, es seien immer zwei Drittel des bisherigen Nettoeinkommens, wäre daher zu ungenau.

Für viele Familien ist Basiselterngeld attraktiv, wenn ein Elternteil im ersten Jahr vollständig zu Hause bleibt und das laufende Haushaltsbudget den höheren Monatsbetrag benötigt. Es schafft in dieser Phase finanzielle Luft. Dafür werden die verfügbaren Monate schneller verbraucht.

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Monate mit Mutterschaftsleistungen nach der Geburt zählen bei der Mutter in der Regel bereits als Monate mit Basiselterngeld. Das betrifft üblicherweise die ersten acht Wochen nach der Geburt. Wer beispielsweise insgesamt zwölf Monate Basiselterngeld für die Mutter einplant, hat nach dem Mutterschutz also nicht noch zwölf zusätzliche Monate zur Verfügung. Diese Zählweise gehört früh in euren Plan, nicht erst in den Antrag.

ElterngeldPlus: Länger planen, Teilzeit sauber mitdenken

Ein Monat Basiselterngeld kann grundsätzlich in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Ohne Einkommen nach der Geburt beträgt ElterngeldPlus monatlich meist die Hälfte des möglichen Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Der monatliche Rahmen liegt bei 150 bis 900 Euro.

Das ist keine automatische Verdopplung des Gesamtbetrags. Ohne Teilzeiteinkommen kann die Summe über die längere Bezugsdauer rechnerisch vergleichbar sein. Der große Vorteil liegt dann vor allem in der zeitlichen Streckung. Viele Eltern nutzen das, um die Zeit bis zur Eingewöhnung in der Kita, zum geplanten Wiedereinstieg oder bis zum ersten Geburtstag entspannter zu überbrücken.

Besonders sorgfältig sollte ElterngeldPlus geplant werden, wenn während des Bezugs gearbeitet wird. Teilzeit kann die Leistung sinnvoll ergänzen, verändert aber die Berechnung. Relevant ist nicht nur, ob du arbeitest, sondern auch in welchem Umfang und mit welchem Einkommen. Während des Elterngeldbezugs gilt grundsätzlich eine Grenze von durchschnittlich maximal 32 Wochenstunden. Bei schwankenden Arbeitszeiten, Provisionen, Bonuszahlungen oder selbstständigen Einkünften braucht es eine besonders genaue Betrachtung.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Mutter möchte nach dem Mutterschutz noch einige Monate vollständig zu Hause bleiben und danach mit 24 Wochenstunden zurückkehren. Der andere Elternteil plant zunächst zwei Monate Elternzeit und später ebenfalls einen Teilzeitabschnitt. Hier kann eine Mischung sinnvoll sein: zuerst Basiselterngeld für die Monate ohne Erwerbseinkommen, anschließend ElterngeldPlus parallel zur Teilzeit. Ob das wirklich die finanziell beste Variante ist, hängt von beiden Einkommen und dem konkreten Zeitplan ab.

Der Partnerschaftsbonus: Gemeinsame Teilzeit mit klaren Regeln

Der Partnerschaftsbonus ist kein zusätzlicher Bonusbetrag auf dem Konto, sondern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Beide Eltern können ihn erhalten, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen. Möglich sind zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes - jeweils für beide Eltern.

In diesen Monaten müssen beide Eltern durchschnittlich zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Entscheidend ist der Lebensmonat des Kindes, nicht der Kalendermonat. Wird euer Kind etwa am 18. eines Monats geboren, läuft der erste Lebensmonat bis zum 17. des Folgemonats. Genau diese Verschiebung kann für Arbeitsverträge, Dienstpläne und die Stundenkontrolle entscheidend sein.

Der Bonus passt gut zu Familien, die nach einer ersten intensiven Babyzeit gleichzeitig in reduzierter Stundenzahl arbeiten möchten. Er kann den Übergang in eine dauerhaft geteilte Betreuung erleichtern. Er ist aber nicht für jedes Paar die beste Wahl. Wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient, kann die parallele Arbeitszeitreduzierung finanziell stärker ins Gewicht fallen als die zusätzlichen ElterngeldPlus-Monate ausgleichen. Auch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten kann es anspruchsvoll sein, die erforderliche Wochenstundenzahl verlässlich einzuhalten.

Wichtig ist außerdem: Der Partnerschaftsbonus ist an Bedingungen geknüpft. Ändern sich Arbeitszeiten unerwartet, etwa durch Mehrarbeit, Krankheit im Betrieb oder eine neue berufliche Situation, kann sich das auf den Anspruch auswirken. Deshalb sollte die Teilzeitvereinbarung nicht nur freundlich besprochen, sondern rechtzeitig und nachvollziehbar geregelt werden.

So entwickelt ihr eine Aufteilung, die zu eurer Familie passt

Beginnt nicht mit dem Antrag, sondern mit eurem Familienkalender. Tragt zuerst die Zeit nach der Geburt ein: Mutterschutz, geplante Elternzeit, mögliche Rückkehr in den Beruf, Kita-Start und Urlaubszeiten. Danach ergänzt ihr, wer in welchem Lebensmonat Einkommen erzielen wird. Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, wann Basiselterngeld oder ElterngeldPlus sinnvoller ist.

Für die finanzielle Planung reicht der Blick auf das Elterngeld allein nicht aus. Berücksichtigt auch laufende Fixkosten, das Einkommen des anderen Elternteils, mögliche Teilzeitgehälter und den Zeitpunkt der ersten Gehaltszahlung nach dem Wiedereinstieg. Gerade beim Wechsel zwischen Elternzeit und Teilzeit entstehen häufig Monate, die auf dem Papier gut aussehen, im tatsächlichen Zahlungsfluss aber eng werden können.

Plant außerdem mit Spielraum. Nicht jede Geburt findet am Termin statt, ein Kita-Platz kann sich verschieben und berufliche Vorhaben können sich verändern. Elterngeld muss nicht von Anfang an in jeder Einzelheit unveränderlich feststehen. Änderungen sind unter Umständen möglich, aber sie müssen rechtzeitig beantragt und sauber auf die Lebensmonate abgestimmt werden. Wer mögliche Varianten bereits vor der Geburt durchdenkt, reagiert später deutlich ruhiger.

Typische Stolperfallen, die sich vermeiden lassen

Viele Fehler entstehen nicht durch fehlendes Engagement, sondern durch Details. Dazu gehört, Kalendermonate mit Lebensmonaten zu verwechseln, die Mutterschutzmonate zusätzlich einzuplanen oder Teilzeit erst nach der Elterngeldentscheidung zu besprechen. Auch Einkommen aus einem Minijob, selbstständiger Nebentätigkeit oder einer Abfindung kann Fragen für die Berechnung aufwerfen.

Besondere Aufmerksamkeit brauchen Familien mit Mehrlingen, Frühgeburten, Geschwisterkindern oder unterschiedlichen Steuerklassen. Auch bei Selbstständigkeit oder einem Wechsel der Erwerbsform vor der Geburt gelten eigene Berechnungsregeln. In solchen Situationen ist eine individuelle Rechnung meist wertvoller als ein allgemeiner Online-Rechner, weil dieser Sonderfälle nicht immer passend abbildet.

Erst eure Ziele, dann die Monate festlegen

Eine gute Planung muss nicht perfekt wirken - sie muss euch im Alltag tragen. Vielleicht ist euch ein hoher Betrag im ersten Jahr wichtig. Vielleicht möchtet ihr beide früh und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Oder ihr wollt die Bezugsdauer verlängern, damit kein finanzielles Loch vor dem Kita-Start entsteht. Jede dieser Prioritäten ist nachvollziehbar und führt zu einer anderen Kombination.

Bei Elterngeldberatung Marie Koc schauen wir deshalb nicht nur auf mögliche Höchstbeträge, sondern auf eure gesamte Familienzeit: Einkommen, Elternzeit, Arbeitsstunden und den Zeitpunkt, an dem eure Planung im echten Leben funktionieren soll. Wenn ihr diese Entscheidungen vor der Geburt klar sortiert, bleibt nach der Geburt mehr Raum für das, worauf es wirklich ankommt - euer Ankommen als Familie.

 
 
 

Kommentare


Kontakt

Schreib uns

Wir melden uns mit Terminvorschlägen

oder einer kurzen Rückfrage.

Vielen Dank für deine Anfrage. Wir melden uns in Kürze bei dir.

© 2026 Copyright by Marie Koc

  • Instagram
  • Facebook
bottom of page