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FAQ
Elterngeld & GrundlagenElterngeld berechnen & optimierenSelbstständigkeit & EinkommenZweites Kind & AusklammerungElterngeldantrag & ElternzeitFragen zu unserer Beratung
Elterngeld können Mütter und Väter erhalten, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und während des Elterngeldbezugs nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.Elterngeld können unter anderem Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen erhalten.Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 175.000 € beträgt. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet.Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der individuellen Situation ab.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich insbesondere nach dem Einkommen vor der Geburt und danach, ob während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird.Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % des wegfallenden Netto-Einkommens. Es liegt grundsätzlich zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat. Bei niedrigeren Einkommen kann der Prozentsatz höher sein.Wie hoch das Elterngeld tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem vom Bemessungszeitraum, der Einkommensart und der persönlichen Situation ab.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterscheiden sich vor allem in der Höhe und der möglichen Bezugsdauer.Ein Lebensmonat Basiselterngeld kann in zwei Lebensmonate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Wer nach der Geburt kein Einkommen erzielt, erhält beim ElterngeldPlus monatlich grundsätzlich höchstens die Hälfte des möglichen Basiselterngeldes, kann es dafür aber doppelt so lange beziehen.Besonders bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs kann ElterngeldPlus interessant sein. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von eurer individuellen Planung, dem Einkommen und der gewünschten Elternzeit ab.
Ein Elternteil kann grundsätzlich bis zu 12 Lebensmonate Basiselterngeld erhalten. Teilen sich beide Eltern den Elterngeldbezug und liegen die Voraussetzungen für die zusätzlichen Partnermonate vor, stehen zusammen bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld zur Verfügung.Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden. Dadurch lässt sich der Elterngeldbezug über einen längeren Zeitraum verteilen.Welche Aufteilung für euch sinnvoll ist, hängt unter anderem von Elternzeit, Einkommen, Mutterschutz und einer möglichen Teilzeittätigkeit ab.
Ja, beide Eltern können Elterngeld beziehen. Allerdings gelten für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld besondere Regelungen.Für Geburten ab dem 1. April 2024 können Eltern Basiselterngeld grundsätzlich nur für einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder bestimmten besonderen familiären Situationen.ElterngeldPlus kann länger parallel bezogen werden. Welche Aufteilung für euch sinnvoll ist, hängt deshalb stark von eurer persönlichen Planung ab.
Eltern können die verfügbaren Elterngeldmonate grundsätzlich untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und grundsätzlich höchstens zwölf Lebensmonate Basiselterngeld erhalten.Wenn beide Eltern Elterngeld beziehen und die Voraussetzungen für die zusätzlichen Partnermonate erfüllt sind, können insgesamt bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld zur Verfügung stehen.Basiselterngeld und ElterngeldPlus können außerdem miteinander kombiniert werden. Dadurch gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Bezug an Elternzeit, Einkommen und die persönliche Familiensituation anzupassen.
Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.Der Partnerschaftsbonus kann für zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate genutzt werden. Beide Eltern müssen in diesem Zeitraum grundsätzlich zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus unter entsprechenden Voraussetzungen nutzen. Da insbesondere die Arbeitszeit entscheidend ist, sollte der Bonus sorgfältig geplant werden.
Ja. Lebensmonate, in denen die Mutter für dasselbe Kind Mutterschaftsleistungen erhält, gelten bei ihr grundsätzlich als Monate mit Basiselterngeld.Die Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb können die ersten Lebensmonate nach der Geburt nicht unabhängig vom Mutterschutz geplant werden.Für die optimale Aufteilung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist es daher wichtig, Mutterschutzfristen und Mutterschaftsleistungen von Anfang an in die Planung einzubeziehen.
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