Elterngeld können Mütter und Väter erhalten, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und während des Elterngeldbezugs nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.Elterngeld können unter anderem Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen erhalten.Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 175.000 € beträgt. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet.Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der individuellen Situation ab.