Geschwisterbonus beim Elterngeld beantragen
- 29. Juli
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Ein älteres Kind verändert nicht nur euren Familienalltag, sondern kann auch euer Elterngeld erhöhen. Den Geschwisterbonus beim Elterngeld beantragen viele Familien nicht aktiv genug, weil sie ihn für eine automatische Leistung halten. Tatsächlich muss er im Elterngeldantrag angegeben werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Angaben vollständig einreicht, erhält je nach Elterngeldmodell jeden Monat einen spürbaren Zuschlag.
Gerade wenn ihr Elternzeit, Teilzeit und die Betreuung mehrerer Kinder plant, lohnt sich ein genauer Blick. Denn der Anspruch kann während des Bezugs entstehen oder entfallen. Das ist kein Grund zur Sorge - aber ein guter Grund, die Lebensmonate eures Babys sorgfältig zu planen und Veränderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Wann besteht Anspruch auf den Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus soll Familien mit kleinen Kindern zusätzlich entlasten. Entscheidend ist das Alter der älteren Geschwister zu Beginn des jeweiligen Lebensmonats eures neugeborenen Kindes. Ihr habt Anspruch, wenn in eurem Haushalt entweder mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren leben.
Für Kinder mit Behinderung gelten erleichterte Altersgrenzen: Ein Kind mit Behinderung kann bis zu seinem 14. Geburtstag berücksichtigt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 20 vorliegt. Auch Adoptiv- und Pflegekinder können je nach familiärer Konstellation relevant sein. Bei besonderen Lebenssituationen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll, damit ihr keine wichtige Ausnahme überseht.
Wichtig ist: Es kommt nicht nur darauf an, ob ihr die Voraussetzung irgendwann während der gesamten Elternzeit erfüllt. Der Geschwisterbonus wird für jeden einzelnen Lebensmonat des jüngeren Kindes geprüft. Wird das ältere Geschwisterkind beispielsweise im siebten Lebensmonat des Babys drei Jahre alt und ist kein weiteres berücksichtigungsfähiges Kind vorhanden, endet der Bonus ab diesem Lebensmonat.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Beim Basiselterngeld beträgt der Zuschlag zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich. Wer etwa 1.200 Euro Basiselterngeld erhält, bekommt zusätzlich 120 Euro. Bei einem niedrigen Elterngeldbetrag greift der Mindestbetrag von 75 Euro. Der Zuschlag wird nicht einmalig gezahlt, sondern für jeden Lebensmonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.
Beim ElterngeldPlus fällt der Geschwisterbonus ebenfalls mit zehn Prozent an, beträgt aber mindestens 37,50 Euro monatlich. Das passt dazu, dass ElterngeldPlus grundsätzlich niedriger ausfallen kann als Basiselterngeld, dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden kann.
Die Höhe hängt also nicht nur von eurem Einkommen ab, sondern auch davon, welches Elterngeldmodell ihr auswählt und wie ihr die Monate untereinander aufteilt. Der Geschwisterbonus allein sollte nicht der Grund sein, sich für Basiselterngeld oder ElterngeldPlus zu entscheiden. Er gehört jedoch in eine realistische Gesamtberechnung hinein - besonders bei Teilzeitplänen oder wenn beide Eltern Elterngeld beziehen möchten.
Geschwisterbonus beim Elterngeld beantragen: So geht ihr vor
Der Geschwisterbonus ist kein separater Antrag mit eigener Bewilligung. Ihr gebt den Anspruch im regulären Elterngeldantrag an. Die Formulare unterscheiden sich je nach Bundesland, enthalten aber üblicherweise einen Abschnitt zu Geschwisterkindern und deren Geburtsdaten.
Tragt dort alle Kinder ein, die für den Bonus infrage kommen. Achtet besonders auf korrekte Geburtsdaten und darauf, dass die Angaben zu eurem Haushalt passen. Leben die Kinder nicht alle unter derselben Adresse oder gibt es eine besondere Sorge- oder Betreuungssituation, kann die Elterngeldstelle weitere Informationen anfordern.
Für den Antrag benötigt ihr häufig Unterlagen, die das Alter und gegebenenfalls die Behinderung eines älteren Kindes belegen. Je nach Elterngeldstelle können dazu gehören:
Geburtsurkunden oder andere Nachweise zu den Geschwisterkindern
eine Meldebescheinigung, wenn die Haushaltszugehörigkeit nicht eindeutig ist
ein Nachweis über den Grad der Behinderung bei einem Kind mit Behinderung
bei Pflege- oder Adoptivkindern passende Unterlagen zum Familienverhältnis
Welche Nachweise eure zuständige Elterngeldstelle genau verlangt, kann regional unterschiedlich sein. Reicht lieber nur gut lesbare und vollständige Kopien ein und bewahrt die Originale bei euch auf. Fehlen Unterlagen, verzögert das häufig die Bearbeitung des gesamten Elterngeldantrags.
Die richtigen Lebensmonate eintragen
Eine typische Fehlerquelle ist die Verwechslung von Lebensmonaten und Kalendermonaten. Der erste Lebensmonat beginnt am Geburtstag eures Babys und endet am Tag vor dem gleichen Kalendertag des Folgemonats. Der Geschwisterbonus wird genau in diesen Lebensmonaten geprüft.
Ein Beispiel: Euer Baby wird am 18. Mai geboren, das ältere Kind am 4. Oktober drei Jahre alt. Der Anspruch besteht nicht automatisch bis Ende Oktober. Entscheidend ist, ob das ältere Kind am ersten Tag des jeweiligen Lebensmonats noch unter drei Jahre alt ist. Diese scheinbar kleine Regel kann beeinflussen, für wie viele Monate der Zuschlag bewilligt wird.
Plant deshalb nicht nur die Elterngeldmonate, sondern notiert auch die relevanten Geburtstage der älteren Kinder. So erkennt ihr frühzeitig, ab wann der Bonus wegfällt und ob sich eure geplante Aufteilung dadurch finanziell anders anfühlt als erwartet.
Was passiert, wenn der Anspruch später endet oder entsteht?
Der Geschwisterbonus kann sich während des Elterngeldbezugs verändern. Wird ein berücksichtigtes Geschwisterkind zu alt, müsst ihr dies der Elterngeldstelle mitteilen. Die Behörde passt den Elterngeldbetrag dann ab dem betroffenen Lebensmonat an. Wartet nicht bis zum Ende des Bezugs: Überzahlte Beträge können zurückgefordert werden.
Umgekehrt kann ein Anspruch auch neu entstehen, etwa wenn während des Elterngeldbezugs ein weiteres Kind in euren Haushalt aufgenommen wird. Auch dann solltet ihr euch zeitnah bei der Elterngeldstelle melden und einen Änderungsantrag stellen. Ob und ab wann der Bonus bewilligt wird, hängt von eurer konkreten Situation und dem Beginn des jeweiligen Lebensmonats ab.
Diese Meldepflichten sind kein zusätzlicher Papierkrieg um ihrer selbst willen. Sie sorgen dafür, dass euer Bescheid zu eurer tatsächlichen Familiensituation passt. Wer Änderungen früh mitteilt, vermeidet unangenehme Nachforderungen und unnötige Unsicherheit.
Fristen und häufige Stolpersteine
Elterngeld könnt ihr grundsätzlich erst nach der Geburt beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist nur für maximal drei Lebensmonate möglich. Deshalb sollte der Antrag möglichst zeitnah bei der zuständigen Elterngeldstelle eingehen - auch wenn einzelne Nachweise nachgereicht werden müssen.
Beim Geschwisterbonus passieren Fehler oft an drei Stellen: Das ältere Kind wird im Antrag nicht eingetragen, der bevorstehende dritte oder sechste Geburtstag wird bei der Planung übersehen oder eine spätere Änderung wird nicht gemeldet. Außerdem gehen Eltern manchmal davon aus, dass der Bonus für die gesamte Elternzeit gilt. Er wird aber nur für Monate gezahlt, in denen ihr tatsächlich Elterngeld bezieht und die Altersvoraussetzungen erfüllt sind.
Besonders genau solltet ihr hinschauen, wenn ihr ElterngeldPlus mit Teilzeit kombiniert, wenn ein Elternteil selbstständig ist oder wenn sich eure Bezugsmonate nachträglich verschieben. Dann beeinflussen mehrere Entscheidungen gleichzeitig euren Zahlbetrag. Eine Berechnung vor der Antragstellung schafft hier mehr Sicherheit als eine Korrektur nach dem Bescheid.
Bei Elterngeldberatung Marie Koc schauen wir deshalb nicht nur auf das einzelne Kreuz im Formular, sondern auf eure gesamte Familien- und Zeitplanung. Denn ein korrekt beantragter Geschwisterbonus ist am wertvollsten, wenn er in einen Plan passt, der euch im Alltag wirklich entlastet.
Nehmt euch vor dem Absenden einen ruhigen Moment für die Geburtsdaten, die Lebensmonate und eure geplante Aufteilung. Diese wenigen Minuten können dafür sorgen, dass eure Familie genau die Unterstützung erhält, die ihr zusteht.



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