Mutterschaftsgeld Anspruch: Das steht euch zu

Wenn der Mutterschutz näher rückt, geht es nicht nur um Kliniktasche, Geburtsvorbereitung und Vorfreude. Auch die finanzielle Planung wird plötzlich konkret. Der Mutterschaftsgeld Anspruch sichert vielen Arbeitnehmerinnen ihr Einkommen rund um die Geburt - doch Höhe, Antrag und zuständige Stelle hängen stark von eurer Versicherung und beruflichen Situation ab.
Damit ihr rechtzeitig planen könnt, lohnt sich ein genauer Blick: Wer erhält Mutterschaftsgeld? Wann müsst ihr es beantragen? Und warum spielt die Leistung später auch für das Elterngeld eine entscheidende Rolle?
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld erhalten grundsätzlich Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen und gesetzlich krankenversichert sind. Die Schutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.
Entscheidend ist nicht allein, ob ihr angestellt seid. Wichtig sind vor allem eure Krankenversicherung und die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist besteht. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen mit eigenem Anspruch auf Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann ein Anspruch bestehen - sofern das Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist noch läuft. Endet der Vertrag vorher, sollte eure Situation besonders sorgfältig geprüft werden. Dann können andere Regelungen greifen, etwa über die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit.
Diese Situationen sind häufig anders geregelt
Privat krankenversicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten in der Regel kein laufendes Mutterschaftsgeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung möglich sein. Besteht ein Arbeitsverhältnis, kommt zusätzlich meist der Arbeitgeberzuschuss in Betracht.
Beamtinnen erhalten üblicherweise kein Mutterschaftsgeld. Sie beziehen während der Mutterschutzfrist ihre Dienstbezüge weiter. Bei Selbstständigen hängt der Anspruch davon ab, wie sie krankenversichert sind. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und einen Krankengeldanspruch vereinbart hat, kann Mutterschaftsgeld erhalten. Ohne Krankengeldanspruch besteht dieser Anspruch meist nicht.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann ebenfalls Mutterschaftsgeld erhalten. Bei Bürgergeld besteht dagegen normalerweise kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wobei andere Leistungen oder Mehrbedarfe relevant sein können. Gerade bei einem Jobwechsel, einer Kündigung, Teilzeit, Selbstständigkeit oder mehreren Einkommensarten lohnt sich deshalb eine individuelle Einordnung.
So hoch ist das Mutterschaftsgeld
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Das klingt zunächst nach wenig, ist für Arbeitnehmerinnen aber meist nur ein Teil der Leistung. Den Unterschied zwischen diesen 13 Euro und eurem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt übernimmt in der Regel der Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss.
Im Ergebnis erhaltet ihr während der Mutterschutzfrist häufig ungefähr euer bisheriges Nettoentgelt weiter. Maßgeblich ist dabei normalerweise das durchschnittliche Netto der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Bei wöchentlicher Abrechnung gelten die letzten 13 Wochen.
Ein einfaches Beispiel: Liegt das durchschnittliche Netto bei 2.100 Euro monatlich, entspricht das grob 70 Euro pro Kalendertag. Die Krankenkasse zahlt davon maximal 13 Euro täglich, der Arbeitgeber trägt ungefähr 57 Euro pro Tag als Zuschuss. Die konkrete Berechnung kann durch Einmalzahlungen, Fehlzeiten, Gehaltsänderungen oder steuerliche Besonderheiten abweichen.
Für eure Planung ist außerdem wichtig: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind zwar grundsätzlich steuerfrei, können aber den Steuersatz für euer übriges zu versteuerndes Einkommen beeinflussen. Das wird Progressionsvorbehalt genannt. Bei der späteren Steuererklärung kann dadurch eine Nachzahlung entstehen - insbesondere, wenn ihr als Paar weitere Einkünfte habt.
Mutterschaftsgeld Anspruch: Diese Fristen gelten
Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellt ihr bei eurer Krankenkasse. Das geht meist erst, wenn eure Frauenarztpraxis oder Hebamme die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt hat. Üblich ist, diese Bescheinigung etwa sieben Wochen vor dem Termin zu erhalten.
Wartet mit dem Antrag nicht bis nach der Geburt. Reicht die Bescheinigung möglichst zeitnah bei der Krankenkasse ein und informiert euren Arbeitgeber. So kann die Zahlung pünktlich vorbereitet werden und ihr vermeidet unnötige Rückfragen in einer ohnehin intensiven Zeit.
Nach der Geburt benötigt die Krankenkasse zusätzlich die Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe. Diese Bescheinigung ist für die Krankenkasse bestimmt und gehört nicht zu den Unterlagen für die Elterngeldstelle. Achtet deshalb genau darauf, welche Ausfertigung wohin geht. Viele Verzögerungen entstehen schlicht dadurch, dass eine Bescheinigung fehlt oder bei der falschen Stelle landet.
Bei privat oder familienversicherten Arbeitnehmerinnen läuft der Antrag für die einmalige Zahlung nicht über die Krankenkasse, sondern über das Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch hier sind Nachweise zum Arbeitsverhältnis, zur Versicherung und zur Geburt erforderlich.
Was passiert bei Frühgeburt, Mehrlingen oder einem Beschäftigungsverbot?
Die acht Wochen nach der Geburt verlängern sich bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung auf zwölf Wochen. Kommt euer Baby früher als errechnet, werden nicht genutzte Tage der vorgeburtlichen Schutzfrist in der Regel an die Zeit nach der Geburt angehängt.
Ein ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot vor Beginn der Mutterschutzfrist ist etwas anderes als Mutterschaftsgeld. In dieser Zeit erhaltet ihr normalerweise Mutterschutzlohn von eurem Arbeitgeber. Er orientiert sich ebenfalls am durchschnittlichen Arbeitsentgelt, wird aber anders rechtlich eingeordnet.
Das ist für eure Unterlagen wichtig: Beschäftigungsverbot, Mutterschutzfrist, Krankheit und Urlaub können sich auf Abrechnungen und Berechnungszeiträume unterschiedlich auswirken. Wer hier nur mit einer groben Faustformel plant, übersieht leicht einen relevanten Unterschied.
Warum Mutterschaftsgeld beim Elterngeld mitgedacht werden muss
Mutterschaftsgeld nach der Geburt ist keine zusätzliche Leistung neben dem Basiselterngeld. Die Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhält, gelten bei ihr grundsätzlich als Monate mit Basiselterngeldbezug. Die Zahlungen werden dabei auf das Elterngeld angerechnet.
Das betrifft meist die ersten zwei Lebensmonate, kann bei verlängertem Mutterschutz aber auch mehr Monate umfassen. Für eure Elterngeldplanung bedeutet das: Diese Monate sind in der Aufteilung bereits fest vergeben. Wer beispielsweise möglichst viele gemeinsame Monate, ElterngeldPlus oder einen späteren Wiedereinstieg plant, sollte von Anfang an mit den tatsächlichen Lebensmonaten rechnen - nicht nur mit Kalendermonaten.
Besonders wichtig wird das bei Paaren, die Einkommen flexibel kombinieren möchten, bei Selbstständigkeit, Teilzeit während des Bezugs oder wenn Geschwisterkinder berücksichtigt werden. Mutterschaftsgeld ist dann kein isolierter Vorgang, sondern ein Baustein eurer gesamten Familienzeit.
Welche Unterlagen solltet ihr bereitlegen?
Für den Antrag bei der Krankenkasse braucht ihr vor allem die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und nach der Geburt die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse. Der Arbeitgeber benötigt die Information über die Schutzfrist, damit er den Zuschuss berechnen und auszahlen kann.
Praktisch ist es, zusätzlich die aktuellen Gehaltsabrechnungen, Angaben zur Krankenversicherung und den Arbeitsvertrag griffbereit zu haben. Bei befristeten Verträgen, einem Arbeitgeberwechsel, Minijob, Elternzeit eines älteren Kindes oder paralleler Selbstständigkeit gehören oft weitere Nachweise dazu.
Prüft auch die erste Abrechnung während der Schutzfrist. Ist der Arbeitgeberzuschuss ausgewiesen? Passt der Zeitraum? Wurde eine Gehaltsänderung richtig berücksichtigt? Früh nachzufragen ist meist einfacher, als später mehrere Stellen um Korrekturen bitten zu müssen.
Klar planen, bevor der Papierstapel wächst
Rund um die Geburt treffen viele Fristen, Bescheinigungen und Rechenwege aufeinander. Ihr müsst das nicht zwischen Arztterminen und Geburtsvorbereitung allein sortieren. Eine frühzeitige Planung schafft Ruhe - besonders dann, wenn Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld so zusammenpassen sollen, wie es für eure Familie wirklich sinnvoll ist.
Wenn eure Ausgangslage nicht ganz geradlinig ist oder ihr bei der Aufteilung unsicher seid, kann eine individuelle Prüfung Klarheit geben. Bei Elterngeldberatung Marie Koc wird genau dort angesetzt: bei eurer persönlichen Einkommens- und Familiensituation, damit aus vielen Einzelregelungen ein nachvollziehbarer Plan für die erste Zeit mit eurem Kind wird.



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