Partnerschaftsbonus: Wann beide in Teilzeit müssen
- 20. Juli
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Der Partnerschaftsbonus kann für Familien eine wertvolle Verlängerung des ElterngeldPlus sein. Er funktioniert aber nur, wenn ihr eure Arbeitszeiten wirklich gemeinsam und passend plant. Bei den Partnerschaftsbonus Voraussetzungen - beide Teilzeit - kommt es nicht allein darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Entscheidend ist, wie viele Stunden ihr im jeweiligen Lebensmonat eures Kindes tatsächlich arbeitet.
Viele Paare planen zunächst: Beide reduzieren auf Teilzeit, also passt es schon. Doch Überstunden, ein ungleichmäßig verteilter Monat, Urlaub oder eine kurzfristige Änderung im Job können die Rechnung verändern. Mit einem klaren Blick auf die Voraussetzungen könnt ihr vermeiden, dass beantragte Bonusmonate später gekürzt oder zurückgefordert werden.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gehört zum ElterngeldPlus. Er soll Eltern unterstützen, die nach der Geburt gleichzeitig Verantwortung für ihr Kind übernehmen und beide in Teilzeit arbeiten. Er besteht aus zwei, drei oder vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil.
Ihr bekommt den Bonus nur für Lebensmonate, in denen ihr die Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt. Lebensmonate richten sich nach dem Geburtstag eures Kindes, nicht nach dem Kalendermonat. Wird euer Kind beispielsweise am 18. geboren, läuft ein Lebensmonat jeweils vom 18. eines Monats bis zum 17. des folgenden Monats. Das ist für die Arbeitszeitkontrolle besonders wichtig.
Der Bonus ist kein pauschaler Zusatzbetrag. Seine Höhe richtet sich wie beim ElterngeldPlus nach eurem Einkommen vor und nach der Geburt. Wer während der Teilzeit gut verdient, erhält unter Umständen nur einen kleinen Betrag. Trotzdem kann der Partnerschaftsbonus sinnvoll sein, weil er euch finanzielle Planungssicherheit für eine gemeinsam gestaltete Familienphase gibt.
Partnerschaftsbonus Voraussetzungen: Beide Teilzeit im richtigen Umfang
Die zentrale Regel lautet: Beide Eltern müssen in den beantragten Bonusmonaten durchschnittlich zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Diese Grenze gilt für jede Person einzeln und in jedem beantragten Lebensmonat.
Dabei zählt nicht nur eine abhängige Beschäftigung. Auch selbstständige Tätigkeiten können berücksichtigt werden. Bei mehreren Jobs werden die Arbeitsstunden zusammengerechnet. Wer angestellt arbeitet und zusätzlich selbstständig tätig ist, muss daher beide Bereiche in die Planung einbeziehen.
Neben der passenden Arbeitszeit müsst ihr die allgemeinen Voraussetzungen für Elterngeld erfüllen. Ihr lebt mit eurem Kind in einem Haushalt, betreut und erzieht es selbst und habt euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen die jeweils geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt diese Grenze bei 175.000 Euro.
Wichtig ist auch: Der Partnerschaftsbonus setzt ElterngeldPlus voraus. Basiselterngeld kann in diesen Monaten nicht parallel als Partnerschaftsbonus bezogen werden. Plant ihr eine Mischung aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Bonusmonaten, sollte die Aufteilung deshalb von Anfang an zu euren Arbeitsplänen passen.
Zwei bis vier aufeinanderfolgende Lebensmonate
Ihr beantragt den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei und höchstens vier direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate. Eine einzelne Bonusphase ist also nicht möglich. Ebenso könnt ihr die Monate nicht beliebig auseinanderziehen, etwa einen Monat im Frühjahr und einen im Herbst.
Ihr müsst nicht zwingend dieselben Monate wie andere Familien wählen, aber ihr beide müsst eure Bonusmonate gleichzeitig nehmen. Wenn ein Elternteil nur im 10. und 11. Lebensmonat die Arbeitszeitvorgaben erfüllt, der andere aber erst im 11. und 12. Lebensmonat, reicht die Überschneidung von nur einem Monat nicht aus.
Welche Arbeitszeit zählt wirklich?
Für die Elterngeldstelle zählt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb des jeweiligen Lebensmonats. Ein Arbeitsvertrag mit 28 Wochenstunden ist eine gute Grundlage, aber keine Garantie. Entscheidend können auch die realen Stunden sein.
Das betrifft zum Beispiel Eltern, die ihre Stunden monatlich unterschiedlich verteilen. Wer in einer Woche 35 Stunden arbeitet und in der nächsten deutlich weniger, kann trotzdem innerhalb der zulässigen durchschnittlichen Spanne liegen. Umgekehrt kann eine Phase mit vielen Überstunden den Durchschnitt über 32 Stunden heben.
Urlaub und Feiertage verändern die vereinbarte Arbeitszeit in der Regel nicht einfach automatisch. Schwieriger wird es bei Mehrarbeit, Bereitschaftsdiensten, einem Wechsel der Wochenstunden oder variablen Einsatzplänen. Gerade in Schichtarbeit, im Gesundheitswesen, im Vertrieb oder bei projektbezogener Tätigkeit lohnt sich eine genaue Monatsbetrachtung.
Bei Selbstständigen ist die Einschätzung oft anspruchsvoller. Hier geht es nicht nur um den Gewinn, sondern auch um den tatsächlichen zeitlichen Umfang der Tätigkeit. Termine, Kundenkommunikation, Buchhaltung und Vorbereitung gehören zur Arbeitszeit. Wer den Partnerschaftsbonus plant, sollte daher realistisch kalkulieren und die eigene Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentieren.
Elternzeit und Teilzeit sauber miteinander abstimmen
Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Themen. Elternzeit regelt die unbezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Für den Partnerschaftsbonus braucht ihr nicht zwingend beide gleichzeitig in voller Elternzeit zu sein. Ihr müsst aber eure berufliche Situation so gestalten, dass die Arbeitszeitvorgaben erfüllt sind.
Angestellte Eltern sollten die gewünschte Teilzeit während der Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen. Achtet dabei darauf, dass die vereinbarte Stundenzahl nicht nur ungefähr passt, sondern genug Spielraum für betriebliche Besonderheiten lässt. Wer exakt mit 32 Wochenstunden plant und regelmäßig Überstunden übernimmt, bewegt sich schnell außerhalb der Grenze.
Eine Vereinbarung über 24 Wochenstunden kann ebenfalls riskant sein, wenn zusätzliche Tätigkeiten hinzukommen. Das kann ein Minijob, eine Nebentätigkeit oder bei manchen Berufen eine nicht sofort sichtbare Mehrarbeit sein. Sprecht solche Punkte vorab offen an und rechnet nicht nur mit dem Idealfall.
Ein Beispiel aus der Praxis
Nehmen wir an, euer Kind wird am 12. Mai geboren. Ihr möchtet den Partnerschaftsbonus im 11. und 12. Lebensmonat nutzen, also vom 12. März bis 11. Mai des Folgejahres. Beide vereinbaren für diesen Zeitraum 28 Wochenstunden.
Bei einem Elternteil passt alles. Der andere übernimmt im April wegen eines personellen Engpasses mehrere zusätzliche Schichten. Dadurch liegt die durchschnittliche Arbeitszeit im betreffenden Lebensmonat möglicherweise über 32 Stunden. Selbst wenn der Vertrag weiterhin 28 Stunden ausweist, kann genau dieser Bonusmonat gefährdet sein.
Andersherum kann auch eine zu geringe Arbeitszeit zum Problem werden. Reduziert ein Elternteil wegen einer längeren Erkrankung oder einer unerwarteten familiären Situation die Erwerbstätigkeit deutlich, kann die Mindestgrenze von 24 Stunden unterschritten werden. Nicht jede Abweichung lässt sich vermeiden. Entscheidend ist, sie früh zu erkennen und Änderungen nicht auf die lange Bank zu schieben.
Antrag, Nachweise und Änderungen
Den Partnerschaftsbonus beantragt ihr bei eurer Elterngeldstelle im Elterngeldantrag oder mit einer Änderung. Plant die Bonusmonate möglichst früh, damit Elternzeit, Teilzeitvereinbarungen und Elterngeldbezug zusammenpassen. Elterngeld wird grundsätzlich nur für höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Wer sich erst spät kümmert, kann daher Ansprüche verlieren.
Je nach Situation kann die Elterngeldstelle Unterlagen zu eurer Arbeitszeit und eurem Einkommen verlangen. Das können Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen weitere Nachweise sein. Bewahrt eure Unterlagen deshalb geordnet auf, besonders wenn eure Arbeitszeit schwankt.
Wenn sich eure Planung ändert, solltet ihr den Antrag prüfen lassen, bevor der betroffene Lebensmonat abgeschlossen ist. Nicht jede Änderung führt automatisch zum Verlust aller Bonusmonate. Aber eine unpassende Arbeitszeit kann zu Rückfragen, einer Neuberechnung oder Rückforderungen führen. Je früher ihr reagiert, desto mehr Möglichkeiten bleiben für eine sinnvolle Anpassung.
Wann eine individuelle Planung besonders hilfreich ist
Bei festen Teilzeitmodellen mit klaren 26 oder 28 Wochenstunden lässt sich der Partnerschaftsbonus häufig gut planen. Komplexer wird es bei Schichtdiensten, wechselnden Stunden, Selbstständigkeit, mehreren Beschäftigungen, Bonuszahlungen oder wenn nach dem Mutterschutz verschiedene Leistungsarten kombiniert werden sollen.
Dann reicht eine allgemeine Regel oft nicht aus. Eine persönliche Berechnung kann zeigen, welche Lebensmonate finanziell und organisatorisch zu eurer Familie passen - und ob zwei, drei oder vier Bonusmonate für euch tatsächlich die beste Wahl sind. Bei Elterngeldberatung Marie Koc wird eure konkrete Erwerbs- und Familienplanung so aufbereitet, dass ihr Entscheidungen nicht zwischen Vertragsunterlagen und Formularen treffen müsst.
Ihr müsst den Partnerschaftsbonus nicht perfekt planen, um eine gute gemeinsame Familienzeit zu haben. Aber wenn ihr eure Stunden, Lebensmonate und Unterlagen rechtzeitig zusammenbringt, bleibt mehr Raum für das, worum es nach der Geburt wirklich geht: euch als Familie einzufinden.



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